Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) richtet.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Behandlungsvertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. Unabhängig davon ob ihre Krankenkasse ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung in aller Regel nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen.