Die Praxis
Fragen rund um die Praxis werden hier erläutert, für Einzelheiten
klicken Sie einfach den entsprechende Punkt an.
Allgemeine Fragen
Montag und Mittwoch von 7-16 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8-17 Uhr
Sprechzeiten für Berufstätige:
Donnerstag und Freitag von 18-21 Uhr
Termine jeweils nach Absprache
Hausbesuche und Termine am Wochenende sind möglich
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) richtet.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Behandlungsvertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. Unabhängig davon ob ihre Krankenkasse ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung in aller Regel nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen.